Wann muss ich auf Winterreifen wechseln?
Ein festes Datum gibt es in Deutschland nicht. Entscheidend ist das Wetter, und das kann im Oktober kommen oder erst im Dezember.
Die Pflicht hängt am Wetter, nicht am Kalender
Nach § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung dürfen Sie bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit geeigneten Reifen fahren. Diese Regel heißt situative Winterreifenpflicht: Sie gilt genau dann, wenn die Straße winterlich ist. Ein Stichtag steht nirgends im Gesetz.
Als Faustregel ist „von O bis O“ verbreitet, also von Oktober bis Ostern. Sie ist eine Orientierung, keine Vorschrift. Wer Anfang November bei trockener Straße auf Sommerreifen fährt, verstößt gegen nichts. Wer im Oktober in Schneematsch gerät, dagegen schon.
Woran Sie taugliche Winterreifen erkennen
Seit dem 1. Oktober 2024 erfüllen nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol die Winterreifenpflicht, also einem Berg mit Schneeflocke in der Flanke. Reifen, die allein das Zeichen „M+S“ tragen, reichen bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr aus. Das gilt auch für Ganzjahresreifen: Ohne Alpine-Symbol sind sie im Winter nicht zulässig.
Die Pflicht ist erst erfüllt, wenn an allen vier Rädern passende Reifen sitzen, nicht nur an der angetriebenen Achse.
Was ein Verstoß kostet
Der ADAC nennt für das Fahren ohne geeignete Bereifung bei winterlichen Verhältnissen 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Wer dabei andere behindert, zahlt 80 Euro, ebenfalls mit einem Punkt. Auch der Halter wird belangt, wenn er die Fahrt zulässt: 75 Euro und ein Punkt.
Dazu kommt ein Punkt, an den viele nicht denken: Bei einem Unfall mit unpassender Bereifung kann die Versicherung Leistungen kürzen. Das hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab.
Genug Profil für den Winter
Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 mm Profiltiefe (§ 36 Abs. 2 StVZO). Der ADAC empfiehlt, Sommerreifen ab 3 mm und Winter- oder Ganzjahresreifen ab 4 mm zu ersetzen, weil die Haftung auf nasser und verschneiter Fahrbahn vorher deutlich nachlässt.
Der beste Zeitpunkt für den Termin
Sobald der erste Frost gemeldet ist, wollen alle gleichzeitig wechseln. Wer im Oktober bucht, hat die freie Auswahl an Zeiten. Wer wartet, bis es glatt wird, fährt entweder ungeeignet oder wartet auf einen Platz.
Bei uns wählen Sie den Termin online, und zur gebuchten Uhrzeit ist der Platz für Ihr Fahrzeug reserviert. Beim Wechsel prüfen wir Profiltiefe und Zustand jedes Rades und ziehen die Radschrauben mit dem vorgeschriebenen Drehmoment an. Ihre Sommerräder können Sie bei uns einlagern, dann liegen sie im Frühjahr bereit.
Quellen
- § 2 Abs. 3a StVO, § 36 Abs. 2 StVZO
- ADAC: Winterreifenpflicht in Deutschland
Räder wechseln lassen.
Termin online wählen, Einlagerung lässt sich dazubuchen.